AGB Berater

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Berater

Auravia · Roll Solutions GmbH  |  Stand: 22. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

(1)  Diese AGB regeln die Nutzung der Vermittlungsplattform Auravia durch selbstständig tätige Berater sowie die Rechte und Pflichten zwischen dem Berater und der Roll Solutions GmbH, Romatsried 57, 87653 Eggenthal (nachfolgend „Plattformbetreiber“).

(2)  Die Plattform richtet sich an selbstständige Berater im deutschsprachigen Raum, insbesondere Deutschland, Österreich und der Schweiz.

(3)  Der Nutzungsvertrag kommt mit Annahme der Registrierung beziehungsweise Freischaltung des Beraterkontos zustande. Voraussetzung ist die vorherige aktive Zustimmung zu diesen AGB im Beraterprofil.

(4)  Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Beraters gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Plattformbetreibers in Textform.

(5)  Die AGB werden vor Vertragsschluss in speicherbarer Form bereitgestellt. Die Zustimmung wird unter Angabe der AGB-Version und des Zeitpunkts dokumentiert, soweit technisch umgesetzt.

§ 2 Leistungsumfang und Stellung der Plattform

(1)  Auravia ist eine digitale Vermittlungsplattform für spirituelle, esoterische und lebensberatende Dienstleistungen.

(2)  Der Plattformbetreiber stellt die technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung. Der Beratungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Kunde und selbstständigem Berater zustande; Auravia ist grundsätzlich nicht Vertragspartner der Beratung.

(3)  Auravia übernimmt die Vermittlung sowie die vereinbarte technische Abwicklung, Guthabenverwaltung, Abrechnung und Zahlungsabwicklung.

(4)  Ein Anspruch auf bestimmte Kundenkontakte, Umsätze, Bewertungen oder eine bestimmte Sichtbarkeit besteht nicht.

(5)  Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform wird nicht garantiert; gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

§ 3 Registrierung, Beraterprofil und Zustimmung

(1)  Der Berater registriert sich vollständig und wahrheitsgemäß und stellt erforderliche Nachweise seiner Identität und Selbstständigkeit zur Verfügung.

(2)  Profilangaben, Qualifikationen, angebotene Leistungen und Preise sind zutreffend, aktuell und nicht irreführend darzustellen.

(3)  Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt aktiv im Registrierungs- oder Onboarding-Prozess durch ein nicht vorausgewähltes Bestätigungsfeld. Ohne Zustimmung ist eine Freischaltung nicht möglich.

(4)  Der Plattformbetreiber darf Inhalte bei konkreten Rechtsverstößen oder Verstößen gegen diese AGB nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben beanstanden, ausblenden oder entfernen.

(5)  Der Berater darf seine Zugangsdaten nicht weitergeben und keine nicht freigeschalteten Personen über sein Konto beraten lassen.

§ 4 Rechtsstellung des Beraters

(1)  Der Berater handelt als selbstständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit sind für die rechtliche Einordnung maßgeblich.

(2)  Es wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Berater bestimmt seine Beratungszeiten und Verfügbarkeit grundsätzlich selbst.

(3)  Der Berater erfüllt seine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen sowie gewerbe- und berufsrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich und teilt abrechnungsrelevante Änderungen unverzüglich mit.

(4)  Eine allgemeine Exklusivität besteht nicht. Die Tätigkeit auf anderen Plattformen ist zulässig, sofern dabei diese AGB nicht verletzt werden.

§ 5 Beratungsinhalte und Verbote

(1)  Die Beratungen dienen der spirituellen Orientierung, persönlichen Reflexion und Inspiration. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, rechtliche oder steuerliche Fachberatung.

(2)  Der Berater darf nur Leistungen anbieten, die er tatsächlich erbringen kann. Wesentliche Voraussetzungen oder Einschränkungen angebotener Methoden sind vor Beginn der kostenpflichtigen Beratung deutlich anzugeben.

(3)  Kann eine angefragte Leistung nicht erbracht werden, ist dies unverzüglich mitzuteilen; nicht erbrachte Leistungen dürfen nicht als erbracht abgerechnet werden.

(4)  Untersagt sind insbesondere parteipolitische Werbung und gezielte politische Agitation, diskriminierende oder extremistische Inhalte, pornografische oder rechtswidrige sexuelle Inhalte, medizinische Diagnosen oder Heilversprechen sowie rechtswidrige Anleitungen im Zusammenhang mit illegalen Drogen.

(5)  Untersagt sind ferner Drohungen, Einschüchterungen, Täuschungen und das gezielte Ausnutzen von Notlagen oder Ängsten zur Herbeiführung weiterer kostenpflichtiger Beratungen.

(6)  Der Berater behandelt Kunden respektvoll und darf keinen bestimmten Beratungserfolg oder das Eintreten von Vorhersagen garantieren.

(7)  Bei erkennbaren akuten Notfällen ist auf professionelle Notfallhilfe hinzuweisen.

§ 6 Werbeverbot, Abwerbung und Umgehungsschutz

(1)  Über Auravia vermittelte Beratungen und dabei erlangte Kundendaten dürfen nicht zur Werbung für eigene externe Beratungsangebote, fremde Produkte oder andere Plattformen genutzt werden.

(2)  Die gezielte Verlagerung über Auravia angebahnter Beratungen auf externe Kommunikations- oder Zahlungswege zur Umgehung der Plattform ist untersagt.

(3)  Zu diesem Zweck dürfen insbesondere keine privaten Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Messenger- oder Social-Media-Kontakte angefordert oder weitergegeben werden.

(4)  Unabhängig von Auravia bestehende Kundenbeziehungen und die allgemeine selbstständige Tätigkeit bleiben unberührt. Ein allgemeines nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird nicht begründet.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1)  Der Berater beachtet die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.

(2)  Über Auravia erhaltene personenbezogene Kundendaten dürfen nur auf geeigneter Rechtsgrundlage und im erforderlichen Umfang zur Durchführung und Abwicklung der Beratung verarbeitet werden.

(3)  Die Erfassung, Speicherung, Weitergabe oder Nutzung von Kundendaten zu privaten Kontakten, Werbung oder Abwerbung außerhalb der Plattform ist untersagt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(4)  Beratungsinhalte und nicht öffentliche Informationen sind vertraulich zu behandeln. Aufzeichnungen von Gesprächen sind nur bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

(5)  Belästigungen, Nachstellungen und unerwünschte wiederholte Kontaktaufnahmen sind untersagt. Datenschutzvorfälle mit Bezug zu Auravia sind unverzüglich mitzuteilen, soweit zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.

(6)  Datenschutzrechtliche Rollen und gegebenenfalls notwendige Zusatzvereinbarungen richten sich nach der tatsächlichen Datenverarbeitung.

§ 8 Vergütung, Aktionen und monatliche Abrechnung

(1)  Die Abrechnung erfolgt nach den für die jeweilige Beratungsleistung geltenden, vorab bekannt gegebenen Bedingungen. Bei zeitabhängigen Beratungen werden die abrechnungsfähigen Minuten zugrunde gelegt.

(2)  Der Berater legt seinen regulären Endkunden-Minutenpreis innerhalb der von Auravia vorgesehenen Spanne von derzeit 1,50 € bis 4,99 € fest, soweit für einzelne Leistungen keine anderen Tarife gelten.

(3)  Für reguläre Beratungen erhält der Berater bis einschließlich 30.06.2027 grundsätzlich 55 % des maßgeblichen Netto-Endkundenpreises, soweit nicht für einzelne Leistungen oder Aktionen ausdrücklich andere Vergütungen vereinbart sind.

(4)  Ab dem 01.07.2027 gelten die für den Folgezeitraum gesondert vereinbarten Konditionen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(5)  Für das zehnminütige Gratis-Erstgespräch gelten derzeit 0,50 € je abrechenbarer Minute bei der vorgesehenen Festnetzabwicklung und 0,30 € je abrechenbarer Minute bei der vorgesehenen Mobilfunkabwicklung. Maßgeblich sind die tatsächlich erbrachten und nach den Aktionsbedingungen vergütungsfähigen Minuten.

(6)  Für zeitlich begrenzte Sonderaktionen gelten die zuvor mitgeteilten und vereinbarten Konditionen. Eine Teilnahmeverpflichtung besteht nur aufgrund wirksamer Vereinbarung. Vergütungskonditionen werden nicht rückwirkend zu Lasten des Beraters geändert.

(7)  Auravia erstellt monatlich eine nachvollziehbare Abrechnung über die erfassten abrechnungsfähigen Leistungen und die jeweilige Vergütung. Eine steuerliche Gutschrift wird nur erstellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und eine entsprechende Vereinbarung vorliegen; andernfalls erfolgt eine geeignete Abrechnungsübersicht.

(8)  Die Auszahlung fälliger Beratervergütungen erfolgt grundsätzlich spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats.

(9)  Der Berater prüft die Abrechnung und meldet erkennbare Unstimmigkeiten möglichst innerhalb von sieben Kalendertagen. Gesetzliche Berichtigungs- und Widerspruchsrechte bleiben unberührt.

(10)  Berechtigte Korrekturen bei fehlerhafter Abrechnung oder nicht erbrachter Leistung werden nachvollziehbar dokumentiert. Kulanzleistungen von Auravia führen nicht ohne Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage zu einer Kürzung der Beratervergütung.

(11)  Der Berater stellt die zur korrekten steuerlichen Behandlung erforderlichen Angaben bereit und meldet Änderungen unverzüglich.

§ 9 Sperrung, Kündigung und Vertragsstrafe

(1)  Bei konkreten Verstößen gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften kann Auravia verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Abhilfe auffordern, Inhalte einschränken oder das Beraterkonto vorübergehend sperren.

(2)  Bei Einschränkungen, Sperrungen und Vertragsbeendigungen werden die anwendbaren gesetzlichen Begründungs- und Fristvorgaben beachtet, insbesondere die Verordnung (EU) 2019/1150, soweit anwendbar. Dringende gesetzlich anerkannte Schutzmaßnahmen bleiben möglich.

(3)  Bei schuldhafter gezielter Plattformumgehung, unzulässiger Abwerbung oder schwerwiegender Verletzung wesentlicher Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten kann Auravia eine angemessene Vertragsstrafe verlangen.

(4)  Die Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Dauer, Folgen und Verschulden festgesetzt und beträgt höchstens 5.000 € je rechtlich selbstständigem Verstoß. Ihre Höhe ist gerichtlich überprüfbar.

(5)  Die Vertragsstrafe ist kein pauschalierter Schadensersatz. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten; eine wegen desselben Verstoßes gezahlte Vertragsstrafe wird auf diese angerechnet.

(6)  Dem Berater wird nach Möglichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Haftung und Freistellung

(1)  Der Berater ist für Rechtmäßigkeit, Inhalt und vertragsgemäße Durchführung seiner Beratungsleistungen verantwortlich und haftet für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)  Der Berater stellt Auravia von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf schuldhaften rechtswidrigen Handlungen oder schuldhaften Vertragsverletzungen des Beraters beruhen. Dies umfasst angemessene erforderliche Rechtsverteidigungskosten.

(3)  Eine Freistellung besteht nicht, soweit der Anspruch auf einer eigenen Pflichtverletzung von Auravia beruht. Bei Mitverantwortung erfolgt eine Zuordnung nach Verantwortungsanteilen.

(4)  Auravia informiert den Berater über entsprechende Ansprüche, soweit rechtlich zulässig, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.

(5)  Auravia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6)  Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Auravia auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen und Änderungen

(1)  Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

(2)  Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird der Sitz des Plattformbetreibers vereinbart.

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4)  Änderungen dieser AGB werden dem Berater auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 Anwendung findet, wird grundsätzlich eine Frist von mindestens 15 Tagen eingehalten; bei erheblichen erforderlichen Umstellungen eine angemessen längere Frist. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

(5)  Schweigen gilt nicht ohne wirksame Rechtsgrundlage als Zustimmung. Soweit erforderlich, wird eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.

§ 12 Bewertungen, Profilbilder und Nutzungsrechte

(1)  Kunden können über die vorgesehenen Funktionen Bewertungen abgeben. Gefälschte Eigenbewertungen oder gezielte Manipulation sind untersagt.

(2)  Der Berater kann Bewertungen mit konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte beanstanden; Auravia prüft diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3)  Der Berater räumt Auravia an rechtmäßig bereitgestellten Profiltexten, Bildern und Videos ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Darstellung und Bewerbung seines Beraterangebots auf Auravia sowie in zugehörigen Kommunikations- und Werbekanälen ein.

(4)  Formatanpassungen sind zulässig, soweit Persönlichkeitsrechte und berechtigte Interessen des Beraters gewahrt bleiben. Nach Beendigung der Zusammenarbeit wird die weitere Nutzung grundsätzlich eingestellt, vorbehaltlich gesetzlicher Pflichten und nicht ohne Weiteres rückholbarer Veröffentlichungen.

(5)  Der Berater sichert zu, zur Einräumung der erforderlichen Rechte berechtigt zu sein.

§ 13 Reklamationen und Qualitätssicherung

(1)  Auravia kann Kundenbeschwerden über Beratungsleistungen, technische Störungen und Abrechnungen entgegennehmen und bei deren Klärung unterstützen.

(2)  Bei der Prüfung können verfügbare Verbindungs- und Abrechnungsdaten sowie eine Stellungnahme des Beraters berücksichtigt werden. Der Berater wirkt in angemessenem Umfang an der Aufklärung mit.

(3)  Wird eine vereinbarte Leistung nachweislich nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, bleiben die gesetzlichen Kundenrechte gegenüber dem zuständigen Vertragspartner unberührt.

(4)  Die bloße Unzufriedenheit mit einer ordnungsgemäß erbrachten spirituellen Beratung oder das Ausbleiben eines erhofften Ergebnisses begründet für sich genommen keinen Erstattungsanspruch.

(5)  Freiwillige Kulanzleistungen von Auravia führen nicht automatisch zu einem Rückgriff gegen den Berater.

§ 14 Technische Voraussetzungen

(1)  Der Berater sorgt für geeignete Endgeräte und eine ausreichende Internet- oder Telefonverbindung auf seiner Seite.

(2)  Für von Auravia angebotene technische Lösungen, insbesondere Softphone-Anwendungen, gelten die jeweils bereitgestellten technischen Voraussetzungen.

(3)  Erkannte Störungen, die Beratungen oder deren Abrechnung beeinträchtigen können, sind unverzüglich zu melden.

§ 15 Transparenz, Platzierung und Beschwerden

(1)  Die Reihenfolge von Beraterprofilen kann durch tatsächlich eingesetzte Kriterien wie Kategorie, Suchbegriffe, Verfügbarkeit und Kundenfilter beeinflusst werden. Die maßgeblichen Hauptparameter und ihre relative Bedeutung werden nach den gesetzlichen Vorgaben erläutert.

(2)  Entgeltlich beeinflusste Platzierungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben transparent gemacht, soweit solche vorgesehen sind.

(3)  Beschwerden zu Profilmaßnahmen, Technik, Abrechnung und Vertragsdurchführung können an info@auravia.de gerichtet werden. Auravia prüft sie sachlich und innerhalb angemessener Zeit.

(4)  Gesetzliche Rechte zur Mediation, Streitbeilegung und gerichtlichen Rechtsdurchsetzung bleiben unberührt.

§ 16 Laufzeit und Beendigung

(1)  Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Berater kann jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail an info@auravia.de, kündigen.

(2)  Auravia kann unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Kündigungs-, Begründungs- und Mitteilungspflichten kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3)  Nach Vertragsende wird das Beraterprofil nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben deaktiviert oder entfernt.

(4)  Bis dahin ordnungsgemäß entstandene Vergütungsansprüche werden in einer Schlussabrechnung berücksichtigt und zu den vereinbarten Fälligkeiten ausgezahlt.

(5)  Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.

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